Willkommen

Die „Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung“ e.V. (AGfaN) ist ein Tierschutzfachverband, der sich schwerpunktmäßig mit der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung befasst.
Wir lehnen die Nutztierhaltung nicht prinzipiell ab. Wir wenden uns aber entschieden gegen die praxisübliche Ausbeutung unserer leidensfähigen Mitgeschöpfe, die fast immer statt auf einer Weide oder wenigstens in einem eingestreuten Außenbereich leben zu dürfen eng zusammengepfercht in einstreulosen Ställen auf Spätenböden fast immer bei Dämmerlicht vegetieren müssen.

Bei Fleischrindern dürfen Muttertier und ihr Kälbchen zusammenleben, wie es auf diesem Foto zu sehen ist.
Im Gegensatz hierzu wird der Milchkuh das Kalb so schnell wie möglich fortgenommen. Mit dieser praxisüblichen Maßnahme wird verhindert, dass es durch gegenseitige frühe Prägung von Kuh und Kalb aufeinander zu extremem Trennungsschmerz kommen kann. So wird verhindert, dass bei späterer Trennung Trauerreaktionen in Form fortgesetzten Brüllens und unruhigem Verhalten auftreten. Das Kalb bekommt in den ersten Tagen zwar die nicht vermarktungsfähige sogenannte „Kolostralmilch“ Im seltenen Idealfall erhält das Kalb sogar von seiner eigenen Mutter, oft aber auch nur die Milch von mehreren Kühen aus einem Sammelbehälter. Die Kolostralmilch enthält wichtige Immunstoffe, denn das Immunsystem des Kalbes muss erst reifen. Zum Glück gibt es schon einige Landwirte, die die „muttergebundene Kälberaufzucht“ praktizieren. 

Sauen und ihre Ferkel dürfen zwar bei „konventioneller Haltung“ drei Wochen zusammen leben. In dieser Zeit vegetieren sie aber meistens noch auf Teilspaltenböden in Buchten ohne Einstreu, die aber in der Mehrzahl noch nicht genügend Platz für die freie Abferkelung bieten. Die Übergangsfrist für die Umstellung von Kastenstandhaltungen für tragende Sauen beziehungsweise für Sauen und Ferkel endet erst am 09.02.2029 und kann in Ausnahmefällen sogar bis zum 09.02.2036 verlängert werden (s. Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung § 45 Übergangsregelungen ab Nr. 8).

Dieses Foto zeigt eine der wenigen Freilandhaltungen, in der die Sau mit ihren Ferkeln wenigstens drei Wochen tiergerecht leben dürfen.

Selbstverständlich lehnen wir auch alle Amputationen ab, die dazu dienen, die Tiere an die schlechten Haltungssysteme anzupassen oder den Wünschen der Verbraucher zu entsprechen. Hierzu gehören die betäubungslose Kastration der Eberferkel (wegen des möglichen Ebergeruchs des Fleisches), der Bocklämmer und (in seltenen Fällen) der Bullenkälber, das Schnabelkürzen bei Legehennen (noch bis Ende 2018 erlaubt), Puten und Moschusenten sowie das Enthornen der Rinder.

Verfasser: Eckard Wendt
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