Betäubung mit CO2 (bei Schweinen)

Die CO2-Betäubung ist die schlimmste Tierquälerei nach dem Schächten, die ich kennengelernt habe”, erklärte Eckard Wendt, Vorsitzender der AGfaN e.V. in Stelle bei Hamburg, im Anschluss an das 2. Schlachttechnologie-Symposium der Bundes- anstalt für Fleischforschung (BAFF) am 08.05.2003 in Kulmbach. “Der Unterschied zum grauenhaften Schächten besteht lediglich darin, dass die Täter beim Schächten unmittelbar dabei sind und miterleben, was sie anrichten, während sich das Unfassbare bei der CO2-Betäubung im Verborgenen der Betäubungsgrube abspielt und das Schreien der Schlachtschweine von der "Paternoster"-Mechanik übertönt wird. 

Eckard Wendt berichtete weiter:
“Während der Vortragsveranstaltung in Kulmbach wurde ein Video vorgeführt, das die dramatischen Ereignisse dokumentiert.
Verschiedene Versuchsgruppen wurden mit Futter in Betäubungskörbe gelockt. 
1. Mit CO
2 betäubte Tiere unternehmen verzweifelte Fluchtversuche während der ersten ca. 25 Sekunden. Ein Tier wurde gezeigt, das sich dabei im engen Korb sogar rückwärts überschlug. Die Tiere wurden nach der Tiefenbetäubung wieder an die Nor- malluft gebracht. Sie versuchten sofort, aus dem Käfig zu fliehen. Nach zwei Tagen sollten sie wieder mit Futter in die Anlage gelockt werden. Sie sperrten sich vehement, hatten also zweifellos die schrecklichen Erlebnisse im Korb noch in schlechtester Erinnerung! 
2. Anders verlief es bei einer Vorbetäubung mit Argon: Die Tiere taumelten und  fie- len um. Bei der Verbringung in normale Luft erhoben sie sich und fraßen wieder das noch vorhandene Lockfutter. Nach zwei Tagen gingen sie arglos in den Käfig hinein. Sie hatten also offensichtlich keinerlei schlechte Erinnerungen.” 

Ein “Resümee des 2. Schlachttechnologie-Workshops im Anschluss an die 38. Kulmbacher Woche” der BAFF finden Sie hier unter “Information” und dann “Pressemitteilungen”.

Die CO2-Betäubung ist deshalb aus der Sicht des Tierschutzes strikt abzulehnen!

Und dies unternahm die AGfaN mit dem Ziel, diese Form der Tierquälerei zu unterbinden:
Auf Antrag von Eckard Wendt befasste sich die Tierschutzkommission des BMVEL in einer Sondersitzung mit der Problematik.
Wir schrieben das BMVE und alle zuständigen Minister(innen) der Bundesländer, die zumeist durch Amts- veterinäre bei der Tagung vertreten waren, an und baten darum, sich auch für das Verbot der CO
2-Betäubung einzusetzen. Nur wenige antworteten ohne nochmalige Erinnerung. Meist geschah dies in dem Sinne, dass die Problematik bekannt sei. Die Schlachtbetriebe bestünden aber auf diesem Verfahren, weil bei seiner Anwendung im Vergleich zur Elektrobetäubung weniger Blutflecken aufträten. Diese sind jedoch aus Sicht der Fleischhygiene bedeutungslos!
Die von der AGfaN e.V. sofort schriftlich informierten Tierschutzverbände antworteten mit Ausnahme von PAKT e.V. bislang überhaupt nicht!
Der VgtM veröffentlichte in seinem Rundbrief (Nr. 3/2003, S.6/7, “Entwurf zur Zweiten Verordnung zur Än- derung der Tierschutz-Schlachtverordnung”) immerhin eine Stellungnahme, die dem Skandal u. E. aber nicht gerecht wird. Näheres finden Sie
hier.
Die Neuland GmbH, Lüneburg (Neuland-Markenfleisch), die Schweine in einer Schlachterei nach CO
2-Be- täubung töten lässt, teilte auf Nachfrage telefonisch mit, sich mit der Angelegenheit befassen zu wollen, ließ aber bislang nichts weiter von sich hören.
Die Reaktion der “Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft” e.V. (AbL) entsprach der vorstehenden.
Von den im Bundestag vertretenen Parteien reagierten nur Bündnis 90 - Die Grünen.
Auf unsere Initiative lud die “Bundesarbeitsgemeinschaft Mensch und Tier” (B90/DG) einen Wissenschaftler der BAFF zu einem Referat und anschließender Erörterung ein. In diesem Zusammenhang erklärte der Fachmann, wenn er ein Schwein wäre und die Betäubungsart selbst wählen dürfte, würde er sich für eine gut voll- zogene Elektrobetäubung entscheiden, weil diese das Bewusstsein innerhalb von 0,2 sec wirksam ausschalte.

Unsere Bitte:
Protestieren Sie gegen die Verwendung von CO
2 als Betäubungsgas bei:
1. Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin, Fax:01888-529-4262
2. bei Ihrer Landesregierung
Fordern Sie von Ihrem Tierschutzverein spätestens auch auf der nächsten Mitgliederversammlung, dass er sich für das Verbot der CO
2-Betäubung ausspricht und entsprechend einsetzt.
Fragen Sie Ihren Schlachter beharrlich nach der Art der Betäubung. Verlangen Sie, dass er sich erkundigt. Lassen Sie sich den Schlachthof nennen und fragen Sie dort selbst nach. Schildern Sie gegebenenfalls die Zustände und verlangen Sie eine Erklärung! Kaufen Sie kein Fleisch von Schweinen, die mit CO
2 betäubt wurden und verweigern Sie prinzipiell auch den kauf von Fleisch von Tieren, die zu Lebzeiten in tierquälerischen Haltungssystemen vegetieren mussten. Tierschutz darf nicht beim Essen auf der Strecke bleiben.
Dnken Sie immer daran:
Tierschutz fängt beim Essen an!

neu:
Stellungnahme der AGfaN e.V. zum Thema CO2-Betäu- bung anlässlich des “Runden Tisch Tierschutz” mit Minister Seehofer am 3.4.2006 in Berlin
Nach unserem Vortrag bat Minister Seehofer den ebenfalls anwesenden Vorsitzenden der Tierschutzkommission des BMELV, Herrn Prof. Hartung, das Thema in diesem Gremium noch einmal zu erörtern, was dieser zusagte.

Deutscher Bundestag:
Kleine Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zur CO2-Betäubung - Drucksache 16/2337 (01.08.2006)