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Unter dieser Rubrik finden Sie Beiträge zur politischen Arbeit der AGfaN e.V. (ab 11/ 05)
1. Stellungnahme zum Entwurf einer Haltungsverordnung für Schweine der Bun- desrepublik 2. Stellungnahme zur Haltung von Masthühnern 3. Stellungnahme zum “Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der tierschutz- rechtlichen Verbandsklage in Niedersachsen” vom 30.01.2006
Die AGfaN e.V. nahm am 03.02.06 in Hannover an der Anhörung des zuständigen Land- tagsausschusses teil, die im Rahmen des von der Fraktion “Bündnis 90 / Die Grünen” in Gang gesetzten Gesetzgebungsverfahrens anberaumt wurde. . Um Stellungnahmen wurden nicht nur Tierschutzorganisationen gebeten, sondern auch Vertreter der Tiernutzer (Bauernverband, Forschungseinrichtungen und Wirtschaft). Wolf- gang Apel eröffnete die Runde im Namen des “Deutschen Tierschutzbundes”. Er bezog sich wie auch Christoph Maisack*), der “Vier Pfoten”, “Menschen für Tierrechte” und den “Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung” vertrat, sowie Edgar Guhde vom “Poli- tischen Arbeitskreis für Tierrechte in Europa” auf die durch die Aufnahme des Tierschut- zes in die Verfassung notwendig gewordene juristische Gleichstellung des Tierschutzes. Es könne nicht angehen, so die wiederholt vorgetragene Forderung, dass das Staatsziel Tierschutz im Gegensatz zu den Grundrechten und anderen Staatszielen der Verfassung (z. B. Naturschutz) noch immer nicht einklagbar sei. Die Befürworter von Tierversuchen und der Vertreter des Deutschen Bauernverbandes be- fürchteten die Behinderung ihrer Arbeit, wenn Tierschutzorganisationen in Zukunft als kla- geberechtigte Bedenkenträger den Rechtsweg beschreiten dürften. In der Wissenschaft sei es existenziell wichtig, als Erster am Ziel zu sein. Ein Tierexperimentator ließ sich sogar dazu hinreißen, den Wettlauf der Wissen- schaftler um internationale Anerken- nung mit einem “Formel 1”- Rennen zu vergleichen, bei dem Michael Schumacher im Gegensatz zu allen anderen Wettbewerbern in der 3. Runde zum TÜV müsse. Wenn die Forschung in Deutschland durch ein Klagerecht für Tier- schützer noch mehr behindert werden könne, werde dies zusätzlich Wissenschaftler ins Ausland treiben. “Bei solch einer Argumenta- tion, die die Eigeninteressen der Forscher ganz obenan stellt, kommt die Ethik völlig unter die Räder”, kommentierte Eckard Wendt. Anhand eklatanter Beispiele begründete er als letzter aufgerufener Sachverständiger die Not- wendigkeit, dass auch Tierschutzorganisa- tionen vor Gericht gehen können, damit, dass Veteri- närämter gelegentlich ihrer Pflicht, die Tiere zu schützen, nicht nachkämen. So kom- me es immer wieder zur Einstellung von bean- tragten Strafverfahren gegen Tierhalter, weil die Amtsveterinäre, wenn sie von der Staats- anwaltschaft befragt werden, nicht bereit sind, ihre eigene Untätigkeit zuzugeben. Nach der Anhörung im Landtag versammelten sich die anwesenden Tierschützer für ein Gruppenfoto vor dem Hauptgebäude. Herr Maisack (rechts vorne) erschien für die Vereine “Menschen für Tierrechte”, “Vier Pfoten” und den “Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung”, Herr Apel (2. v. r.) kam für den “Deutschen Tierschutzbund”, Herr Guhde für den “Politischen Arbeitskreis für Tierrechte in Europa” (hinten rechts). Eckard Wendt (hinten Mitte) vertrat die Position der AGfaN e.V. und war in Begleitung von Sonja König (mit rotem Schal) und Ingrid Wendt gekommen. Foto: Ingrid Wendt
*) Christoph Maisack ist Richter an einem Amtsgericht und Mitautor eines Kommentars zum Tierschutzgesetz: Hirt, Maisack und Moritz, Tierschutzgesetz. Kommentar, Vahlens Kommentare, München 2003, ISBN 3 800628716, 58,00 Euro
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