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Stellungnahmen / Leserbriefe (Auswahl) 09. Deister-Weser-Zeitung, mit Foto der AGfaN veröffentlicht am 09.01.09: als PDF ansehen
08. an das Stader Tageblatt: Das hat Minister Ehlen listig zugunsten seines Klientels und zulasten der Legehennen eingefädelt: Zunächst gab er also einen rechtswidrigen Erlass (Lex Hühnerbarone) heraus und zog ihn auch dann nicht zurück, als ihn der Gesetzes- und Beratungsdienst des Landtags eines Besseren belehrte! Der Druck auf ihn stieg von allen Seiten. Jetzt also will er den Erlass angeblich zurückziehen. Entgegen der vom Stader Tageblatt übernommenen lni-Meldung ist die Rücknahme jedoch noch nicht erfolgt. Auf Anfrage teilte mir der stellvertretende Pressesprecher des Ministeriums in Hannover heute mit, daß „der Erlaß … nach wie vor gültig (ist). Eine Überprüfung desselben findet nach Beendigung der Gespräche mit dem Bund und den anderen Bundesländern Anfang nächste Woche statt.“ Offenbar spielt Ehlen weiter auf Zeit. Vielleicht hofft er insgeheim auch immer noch auf Unterstützung einiger anderer Länderminister. Politiker, die wie Minister Ehlen geltendes Recht derart mit Füßen treten, gehören in die sprichwörtliche Wüste geschickt, bevor sie unser Land der Lächerlichkeit preisgeben und es zur Bananenrepublik machen können! Ministerpräsident Christian Wulff täte gut daran, Herrn Ehlen, der sich allem Anschein nach zur Marionette der „Niedersächsischen Geflügelwirtschaft“ (NGW) hat machen lassen, zurück auf seinen Bauernhof zu schicken, damit er erst einmal in seinem Schweinestall für Ordnung sorgt. Eckard Wendt, Vorsitzender
07. “top agrar” zu Nr. 12/08, S. 134 ff, “Eier-Erzeuger in der Klemme” Den o. a. Bericht von Herrn Prof. Dr. Windhorst haben wir mit Interesse zur Kenntnis genommen. Gestatten Sie uns dazu folgende Stellungnahme, für deren Veröffentlichung wir Ihnen dankbar wären. Das Verbot der herkömmlichen Käfighaltung kam nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06. Juli 1999 keineswegs aus heiterem Himmel. Unter Federführung des Verbraucherschutzministeriums der rot-grünen Bundesregierung wurden die herkömmlichen Käfige mit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 25.10.2001 bereits für den 31. Dezember 2006 verboten [BGBl I S.2759. § 17 (4)]. Prof. Windhorst irrt also, wenn er schreibt: „In Deutschland sah die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung das Ende dieser Haltungsform ursprünglich sogar schon zum 1.1.2009 vor.“ Er bezieht sich dabei offensichtlich nur auf die von Minister Seehofer zu verantwortende Fassung, die erst vom 1. August 2006 stammt. Aber auch gemäß dieser Änderung sollte der alte Käfig zum 1.1.07 verboten sein. Allerdings wurde den Betreibern von Legebatterien die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 15.12.06 in einem Antrag auf Verlängerung der Übergangsfrist nachzuweisen, dass „aus vom Antragsteller nicht zu vertretenden Gründen die Inbetriebnahme der Haltungseinrichtungen … ab dem 01.01.2009 nicht möglich ist“. Voraussetzung hierfür war und ist u. a., dass „in den Käfigen eine geeignete Vorrichtung zum Kürzen der Krallen vorhanden ist“ (§ 27 Abs. 4, 1. f). Interessant wäre zu erfahren, ob es bei Nichteinhaltung dieser Bedingung zu Stilllegungen durch die zuständigen Veterinärämter gekommen ist. Dies dürfte angesichts des von der Geflügelwirtschaft ausgeübten Drucks wohl eher nicht der Fall sein. Interessant ist im Zusammenhang mit der von Prof. Windhorst beschriebenen Zwickmühle die Verweigerungshaltung der Betreiber der großen Legebatterien, die den zunehmenden Markt für Eier aus alternativen Haltungsformen bereitwillig dem Ausland (Niederlande!) überließen, statt selbst auf Bio-, Freiland- oder Bodenhaltungen umzustellen. Das Ansinnen, für die von der EU als „ausgestaltete Käfige“ bezeichneten neuen Systeme nach dem Weglassen einiger Trennwände, die dann als grandiose „Innovation“ angepriesen und zunächst als „Hühner-WG“ sowie nachfolgend als „Kleinvoliere“ und jetzt als „Kleingruppenhaltung“ erfolglos propagierten Käfige für bis zu 60 Hennen statt des Eier-Codes „3“ eine „4“ zu erhalten, wird von den übrigen EU-Staaten konsequenterweise abgelehnt. (Anm.: In Niedersachsen sind aufgrund des rechtswidrigen Erlasses von Minister Ehlen vom 14.03.2008 sogar 66,7 Hennen erlaubt worden.) Prof. Windhorst wirft den Tierschutzverbänden vor, „sie untergraben wieder den Kompromiss, dem sie vor Jahren zugestimmt haben“ (S.134, r. Spalte). Er hätte gut daran getan, diese Behauptung durch Benennung der betreffenden Organisationen zu belegen. Mit freundlichem Gruß Eckard Wendt, Vors.
06. an die Berliner Zeitung, 09.01.09 Es handelt sich leider nicht nur um einen „Krimi“. Wir haben es anscheinend mit einer viel gefährlicheren Entwicklung zu tun, weil der Geflügelwirtschaft offenbar das Rechtsempfinden abhandengekommen ist. Sie weigert sich nicht nur, endlich ihre alten, tierquälerischen Legekäfige zu verschrotten, sondern boykottiert auch immer noch die Umstellung auf tierfreundlichere Haltungsverfahren wie Bio-Haltung mit nur 6 Hennen je Quadratmeter Stallfläche und Code-Ziffer 0, konventionelle Freilandhaltung mit leider 9 Hennen / m² und Code 1 sowie bedauerlicherweise oft nicht optimale Bodenhaltung ohne Auslauf mit ebenfalls 9 Hennen / m ² und Code 2. Dass der Marktführer, die Deutsche Frühstücksei, allen großen Hühnerbaronen vorangehend noch immer mit Duldung staatlicher Stellen in ihren 20 Legebatterien KZ-Eier (zit. nach Prof. Dr. Grzimek) produziert, deutet darauf hin, dass sich die Branche inzwischen als Staat im Staate fühlt. Wann wird diesem illegalen Treiben endlich ein Riegel vorgeschoben und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06. Juli 1999 Geltung verschafft, das die Legebatterien als tierschutzwidrig beurteilte? Eckard Wendt, AGfaN e.V.
05c von Vera Fauner, Mitglied der AGfaN e.V., an die “Harburger Anzeigen und Nachrichten” veröffentlicht am 10.01.09, S. 24: Fisch aus Massentierhaltung im Feinschmecker-Restaurant - na dann guten Appetit! Nicht genug, dass dem Verbraucher Fleisch von in kürzester Zeit auf engstem Raum - zum Teil unter Einsatz von Antibiotika und Tiermehl - gemästeten Tieren zugemutet wird, sollen Steuergelder investiert werden, um auch Fisch keineswegs artgerecht, aber gewinnbringend zu produzieren. Fisch, zum Beispiel ein Wolfsbarsch, würde statt im Meerwasser zu schwimmen in acht Litern Fischgülle (dreiviertel gefüllter Eimer) stehen, denn bewegen ist ja unmöglich. Die bedrohten Wildfischbestände werden auch durch diese vorgeblich umweltverträgliche Fischzucht im Aquarium nicht vor Überfischung bewahrt, zu der auch der sogenannte “Gammelfisch”-Fang beiträgt, der in der Fischmehlindustrie verarbeitet wirt, solange keine wirksamen Maßnahmen gegen das weltweite Überfischen der Meere ergriffen wird.
05b von Elke Pielenz, Freundin der AGfaN e.V., an die “Harburger Anzeigen und Nachrichten” veröffentlicht am 10.01.09, S. 24: Werden die Jungfische gezüchtet oder kommen sie aus Wildbeständen, aus überfischten Meeren? Doraden können bis zu 1,50 Meter lang und 30 Kilogramm schwer werden. Wie viel Lebensraum steht den Fischen bis zu deren Ende zur Verfügung? Artet diese Technik wieder in eine zum Teil auch aus Steuergeldern finanzierte tierquälerische Massentierhaltung aus? Allein von Seeringelwürmern werden die Fische vermutlich nicht ernährt. Sollte der Speiseplan aus Fischmehl bestehen, dann würde bei der von Ihnen beschriebenen Größenordnung von einem riesigen 1200-Kubikmeter-Wasserbecken noch mehr Beifang zu Lasten der Fischbestände in den Meeren verbraucht. Wie viel Fischmehl muss zugefüttert werden, bis die Dorade oder der Wolfsbarsch bratfertig auf dem Teller landet? Bevor solche Fragen niicht geklärt sind, kommt mit Ihr euphorischer Artikel suspekt vor, und der Spruch “Wohlfühlen wie ein Fisch im Wasser” stimmt bei der drangvollen Enge im Becken sicher nicht
05a vom Eckard Wendt, an die “Harburger Anzeigen und Nachrichten” veröffentlicht am 10.01.09, S. 24: Aus der Perspektive der Tiere stellt sich das Verfahren keineswegs als optimal dar. Rechnen wir einmal nach: 15.000 Wolfsbarsche in einem Wasserbehälter von 120 Kubikmetern bedeuten 125 Tiere/m³. Daraus errechnen sich nur 8 Liter Lebensraum je Fisch, also weniger als ein normaler Wassereimer, der 10 l fasst. Zum Vergleich: 120m³ entsprechen einer kleinen Wohnung mit 48m² bei einer Raumhöhe von 2,5 m. Selbst wenn man die Wolfsfische (Atlantischer Seewolf, Katfisch) in den neuen Aquakulturen nicht bis zur möglichen vollen Länge von ca. 1,2 Metern und zum theoretisch möglichen Gewicht von 25 Kilogramm heranwachsen lässt, handelt es sich eindeutig um eine extreme tierquälerische Haltungsform, die aus tierschützerischer Sicht als ethisch nicht vertretbar abzulehnen ist. Da die unter den beschriebenen Bedingungen aufwachsenden Tiere zweifellos unter Dauerstress vegetieren müssen, ist es zudem äußerst unter ganzheitlichem Aspekt fraglich, ob sie ernährungsphysiologisch überhaupt als wertvoll angesehen werden können.
04. an die “Geflügelbörse” (Zeitschrift des “Bund Deutscher Rassegeflügel- züchter”), veröffentlicht in Nr. 2 / 09 Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für die Veröffentlichung der klar formulierten, die Auswirkungen auf die Rassegeflügelzucht und die kleineren Erwerbsgeflügelhaltungen beim Namen nennende Stellungnahme! Gestatten Sie mir, ergänzend auf einige Fakten einzugehen, die die Hintergründe beleuchten: Seit Inkrafttreten der EU-Eiervermarktungsnorm zum 01.01.2004 entschieden sich die Verbraucher zunehmend für Eier aus Boden-, Freiland- und Bio-Haltungen. Der Absatz an Käfigeiern aus Legebatterien ging insgesamt deutlich, für die Hühnerbarone dramatisch zurück. Sie hatten nach dem Regierungswechsel zu Schwarz-Rot gehofft, dass sie ihre Legebatterien zumindest noch bis einschließlich 2011 betreiben dürften. Da kam ihnen die Vogelgrippe auf Rügen gerade recht. Ein der Geflügelwirtschaft nahe stehender Veterinär meinte dann auch am Rande eines Fachkongresses, wenn es die Geflügelpest nicht schon gäbe, müsste man sie erfinden, damit das Wirtschaftgeflügel dorthin komme, wo es hingehöre, nämlich in von der Außenwelt abgeriegelte Ställe. Als ich nach dem Fall Wichmann-Enten in Bayern bei einem Folgekongress auch für Pflichtuntersuchungen auf Vogelgrippe bei aufgestalltem Geflügel in Intensivtierhaltungen plädierte, wurde ich lautstark von einem Geflügel-Facharzt angegriffen, der für eine Firma arbeitet, die Putenmäster unter Vertrag hat. Staatlich überwachte Pflichtuntersuchungen wie bei Freilandgeflügel seien, so behauptete er dreist, nicht erforderlich, weil das Ansteckungsrisiko bei Stallhaltung vernachlässigbar gering sei und die vertikal-integrierten Erzeugergemeinschaften angeblich ohnehin interne Tests vornähmen. Die AI-Ausbrüche im Dezember 2008 folgten räumlich so nah und rasch aufeinander, dass der Mikrobiologe Prof. Dr. Dr. h. c. Thomas C. Mettenleiter, seines Zeichens oberster Tierseuchenbekämpfer der Nation, noch nicht einmal seine bislang überstrapazierte „Piepmatz-Hypothese“ schnell genug aus der Schublade hervorkramen konnte … zum Glück für ihn, denn positive Befunde gab es beim Wildvogelmonitoring nicht. So blieb es dem Landwirtschaftsministerium in Hannover vorbehalten, dem Wind die Schuld in die Schuhe zu schieben, wobei Herrn Ehlen und seinen Experten gar nicht auffiel, dass die fiesen Viren sich abgesehen von einer Ausnahme (Entenherde) nur zu 26 Putenställen tragen ließen. Obwohl alle befallenen Herden in Ställen gehalten wurden, sperrt man sich hartnäckig dagegen zuzugeben, dass es sich – wie es Michael von Lüttwitz so treffend feststellt – um ein Problem der Massentierhaltung handelt, also systemimmanent ist. Was vielen Beobachtern 2007 im Zusammenhang mit der Übertragung von H5N1 aus Ungarn nach Holton in Großbritannien dämmerte, verdichtete sich dann im Herbst desselben Jahres in Bayern bei Wichmann-Enten zur Gewissheit und wurde kurz darauf durch die Übertragung mittels Enten-Gefrierfleisch nach Brandenburg bestätigt: Nicht von irgendwelchen Piepmätzen droht Gefahr, sondern durch die Überträger (Vektoren) Mensch in Gestalt von Beratern und Veterinären sowie durch Fleisch. Hätte sich das FLI in seinen Risikobewertungen zur Verschleierung der Zusammenhänge nicht so verklausuliert ausgedrückt, wären Ursache und Wirkung selbst für Laien längst offenkundig geworden. Erst jetzt räumte Deutschlands oberster Seuchenbekämpfer, Prof. Mettenleiter, erstmals in einem internen Papier kleinlaut ein, dass „belebte und unbelebte Vektoren“ in Betracht kämen. Konsequenterweise hätte er sofort Gelder zur Erforschung dieser Übertragungswege fordern müssen. Aber das ist wohl politisch nicht gewollt, weil es nicht nur das System der Massentierhaltung auf den Prüfstand gebracht hätte, sondern es möglicherweise sogar zum Einsturz bringen würde. Jetzt muss mit Nachdruck geklärt werden, welche Berater und Veterinäre außer den Besitzern und ihren Angestellten Zugang zu den infizierten Tieren hatten. Bisher wurde auch nicht bekanntgegeben, ob die Entenherde zu einem der betroffenen Putenbetriebe gehörte. Diese Möglichkeit besteht immerhin, da sich die 27 gekeulten Bestände an nur 25 Standorten befanden. Ferner muss die Herkunft der Küken gegebenenfalls sogar über die Brütereien hinaus akribisch zurückverfolgt werden. Bislang kann nämlich auch die vertikale Übertragung von einer Elterntierherde und möglicherweise sogar von einer Großelterntierherde aus über mehrere Vermehrungsbetriebe, nicht ausgeschlossen werden. Auf jeden Fall erweist sich im Nachhinein die auf ganz Niedersachsen ausgeweitete Aufhebung der Ausnahmen von der Aufstallpflicht als absolut überzogen. Unter ihr haben nicht nur das üblicherweise in Freilandhaltung befindliche Geflügel zu leiden, sondern auch die Besitzer, die ihren Vögeln die Enge der durchgängigen intensiven Stallhaltung ersparen wollen. Hingewiesen sei hier insbesondere auf diejenigen Hühnerhalter, die im Emsland für das Naturwert-Programm Freilandhaltungen für Legehennen eingerichtet hatten und schon seit Jahren der Aufstallpflicht unterworfen sind. Trotz erheblicher Mehrkosten für die Einrichtung und Unterhaltung der Ausläufe können sie die Eier nur noch als „Eier aus Bodenhaltung“ verkaufen, was mit erheblichen Einkommenseinbußen verbunden ist, die ihnen von niemandem ersetzt werden! Darüber können sich allenfalls die Betreiber von Legebatterien freuen. In ihrem Wirtschaftskrieg gegen die als lästig empfundene Konkurrenz der Freilandhalter nehmen sie wahrscheinlich die unübersehbaren „Kollateralschäden“ bei Rassegeflügelzüchtern billigend in Kauf. Mit freundlichem Gruß Eckard Wendt, Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e.V.
03. an die “Land- und Forstwirtschaftliche Zeitung (LuF), Hannover am 03.01.09, veröffentlicht in Nr. 4/09 vom 22.01.09, S. 90: Sehr geehrte Damen und Herren! Der ausführliche Bericht bedarf meines Erachtens einiger Ergänzungen: Es wurde leider nicht erwähnt, dass unter den 27 der von der Vogelgrippe heimgesuchten Geflügelhaltungen 26 Putenherden waren und nur eine Entenherde. Dieser Umstand legt die Vermutung nahe, dass es sich bei dem Seuchengang um ein Problem innerhalb der Putenwirtschaft handelt, zumal praxisübliche Herdengrößen betroffen waren, die sich in Ställen befanden, nicht aber um Freilandgeflügel in Hobbyhaltungen. Bemerkenswert ist weiterhin, dass das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) erstmals „belebte und unbelebte Vektoren“ vermutet und nicht wie bislang pauschal die „Wildvögel“ als Überträger bezichtigt. Hierfür spricht auch die Tatsache, dass trotz beprobter 200 Wildvögel und einer nicht genannten Zahl von aus der Natur entnommenen Kotproben kein einziger Nachweis von Vogelgrippeviren gelang. Dies alles deutet auf die Bestätigung des Anfangsverdachts hin, der schon 2007 im Zusammenhang mit den HPAI-Ausbrüchen vom Typ H5N1 in Ungarn und Holton (GB) sowie dem subklinischen Seuchenverlauf desselben Erregers bei Enten in Bayern und der Übertragung durch gefrorene Schlachtkörper von dort nach Brandenburg geäußert wurde. Es muss deshalb nun vordringlich geklärt werden, welche Berater und Veterinäre außer den Besitzern und ihren Angestellten Zugang zu den infizierten Tieren hatten. Bisher wurde auch nicht bekanntgegeben, ob die Entenherde zu einem der betroffenen Putenbetriebe gehörte. Diese Möglichkeit besteht immerhin, da sich die 27 gekeulten Bestände an nur 25 Standorten befanden. Ferner muss die Herkunft der Küken gegebenenfalls sogar über die Brütereien hinaus zurückverfolgt werden, weil bislang auch die vertikale Übertragung von einer oder mehreren Elterntierherden, möglicherweise sogar Großelterntierherde, nicht ausgeschlossen werden kann. Auf jeden Fall erweist sich im Nachhinein die auf ganz Niedersachsen ausgeweitete Aufhebung der Ausnahmen von der Aufstallpflicht als überzogen. Unter ihr haben nicht nur die üblicherweise in Freilandhaltung befindlichen Tiere zu leiden, sondern auch ihre Halter, die ihren Vögeln die Enge der durchgängigen intensiven Stallhaltung ersparen wollten. Hingewiesen sei hier insbesondere auf diejenigen Hühnerhalter, die im Emsland für das Naturwert-Programm Freilandhaltungen für Legehennen eingerichtet hatten und schon seit Jahren der Aufstallpflicht unterworfen sind. Trotz erheblicher Mehrkosten für die Einrichtung und Unterhaltung der Ausläufe können sie die Eier nur noch als Bodenhaltung-Eier verkaufen, was mit erheblichen Einkommenseinbußen verbunden ist, die ihnen von niemandem ersetzt werden! Mit freundlichem Gruß Eckard Wendt; Vorsitzender, Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e.V. 02. an den “Reutlinger Generalanzeiger” am 02.01.09 Bericht unter: http://www.gea.de/detail/1161244 Sehr geehrte Damen und Herren! Geflügelexperten sprechen sich gerade nicht für die Haltung von Legehennen in Käfigen aus, sondern für gute Freilandhaltungen oder auch Bodenhaltungen in kleinen Herden. Diejenigen, auf die Sie sich berufen, sind allen- falls Experten im Ausbeuten von leidensfähigen Mitgeschöpfen, die zu Recht unter dem Schutz des Tierschutz- gesetzes stehen. Experten sind diese Hühnerbarone allenfalls im Erfinden immer neuer euphemistischer (be- schönigender) Begriffe für das von ihnen jetzt favorisierte Käfigsystem: ausgestalteter Käfig, möblierter Käfig, Hühner-WG, Kleinvoliere und nun Kleingruppenhaltung. Allein schon der Hinweis auf das „Sandbad“ erweist sich als üble Lüge, denn das gab es nur anfangs in Versuchen und in wenigen Versuchsbetrieben. Der Sand rui- nierte die Mechanik, das Sägemehl führte zu extremer Staubbelastung des Betriebspersonals. An die Hühner dachten die großen und kleinen „Pohlmänner“ nicht, denn das sind für sie ja nur „Produktionseinheiten“, die nach ca. einem Jahr abgeschrieben sind und geschlachtet werden. 60 Hühner in einem Käfig mit nur 800 cm² je Tier - in Niedersachsen sind es durch den rechtswidrigen Erlass des Landwirtschaftsministers und verkapp- ten Geflügelwirtschafts-Lobbyisten Ehlen sogar 67! -. Das entspricht einer Fläche von gerade einmal aufgerun- det 28,3cm x 28,3cm je Huhn. Wirkliche Geflügelexperten sind Ethologen, die die Bedürfnisse der Tiere kennen, z.B. Prof. Fölsch, Prof. Tschanz, Glarita Martin … Vorbehalte gegen schlecht geführte Bodenhaltung haben auch wir. Der Reutlinger Veterinärin Dr. Anne Schwörer stellen wir gerne unseren den Maßen der Legekäfige angepassten Menschenkäfig zur Verfügung, in dem sie alternativ hygienisch einwandfrei ihrer Arbeit nachgehen kann. Wir sind überzeugt, dass sie es, wenn überhaupt, über ihren eigenen Exkrementen (Kot und Urin) sitzend nur wenige Tage darin aushalten wird! Wer mehr über Legehennenhaltung erfahren möchte, besuche im Internet die Seite: www.eier-deklaration.de. Eckard Wendt Vorsitzender, Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e.V.
01. an “Winsener Anzeiger”, veröffentlicht am 19.12.08, S. 5 Diese Logik ist umwerfend Die Logik mancher Personen, die ein gutes Minister oder Professorengehalt beziehen, ist wirklich umwerfend: Weil einige in geschlossenen Ställen gehaltene Puten erkrankt sind, müssen alle bislang auf Freiland gehaltenen gesunden Hühner, Enten, Gänse und andere Geflügeltiere eingesperrt werden, damit sie nicht von Wildvögeln angesteckt werden. Wieso werden Wildvögel als Gefahr angesehen, obwohl sie in die Putenställe nicht hineinkönnen? Wieso werden Tierhalter gezwungen, ihr Geflügel artwidrig in Ställe einzusperren, wo sie durch fehlende Bewegungsmöglichkeit an frischer Luft und Tageslicht sowie durch Stress im Gedränge verhaltensgestört und krankheitsanfällig werden? Durch solche Maßnahmen drängt sich der Verdacht auf, dass es gar nicht um die Gesunderhaltung der Tiere, sondern um die Interessen der Intensivtierhalter geht und darum, dass die Freilandhalter zermürbt und ruiniert werden. Denn die Tierseuchenkasse zahlt Ersatz für die gekeulten Puten. Aber niemand ersetzt den Freilandhaltern ihre zusätzlichen Kosten, Beeinträchtigungen und Verdienstausfälle. Und für die psychischen Belastungen verantwortungsbewusster Tierhalter, die mit ihren zwangsweise eingesperrten Tieren leiden, interessieren sich die Verantwortlichen schon gar nicht. Sonst würden sie anders handeln. Ingrid Wendt
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