Schlachtung und Betäubung - Schächten

Die Tötung von Tieren ist für Tierfreunde und Tierschützer immer ein schmerzliches Kapitel.
Grundforderung der Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e. V. (AGfaN) ist, den Tieren in diesem Zusammenhang jedwedes vermeidbare Leiden zu ersparen. Wirtschaftliche Gründe sind deshalb für uns kein angemessener Rechtfertigungsgrund.

Grundsatz-Referat von Prof. Dr. Troeger, Kulmbach
Tiergerechtes Schlachten: Defizite und Lösungsansätze

Spezialseite zum Schächten

Betäubung vor der Schlachtung:
CO2-Betäubung ist schlimmste Tierquälerei!

Stellungnahme der AGfaN e.V. zur CO2-Betäubung gegenüber Minister Seehofer (03.04.06)

Landesbeirat für Tierschutz (Baden-Württemberg) befasste sich zumindest zweimal mit der  CO2-Betäubung!
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Die AGfaN e.V. bedauert, dass die erste Stellungnahme vom 07.08.2004 nicht mehr öffentlich zugänglich ist, denn darin sah sich der Landesbeirat mit seiner Forderung nach Verbot der tierquälerischen CO
2-Betäubung bestätigt.
Eine zweite Erklärung vom 15.11.2004 ist offenbar auf Druck der Schlacht-Lobby butterweich ausgefallen.

Kleine Anfrage zur CO2-Betäubung:
Bundestagsdrucksache 16/2337 vom 01.08.2006 (Bündnis 90 / Die Grünen)
Antwort der Bundesregierung Drucksache 16/2396 vom 15.08.2006